Aus der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr …

 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, bestand bereits im 19. Jahrhundert eine Pflichtfeuerwehr in Zusum - Rettingen, welche auch nach der Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr im Ort einige Jahre weiterbestand. Die Pflichtfeuerwehr in Zusum - Rettingen, eingeteilt in Steigermannschaft und Spritzenmannschaft bestand im Jahre 1887 aus 23 aktiven Feuerwehrmännern und einer Ordnungsmannschaft bestehend aus 21 Männern die, erkennbar an den roten Armbinden, zur Rettung und Bewachung von Hab und Gut eingeteilt war. Die Absperrmannschaft trug weiße Armbinden. Zur damaligen Zeit gab es noch in beiden Orten je ein Gerätehaus.

Am 26. Februar 1906 fand eine Gemeindevisitation statt, diese zu dem Ergebnis kam, dass mehr Schlauchmaterial, Wasserkübel und eine größere und leistungsstärkere Feuerspritze notwendig sei. In Zusum Feuerlöschgerätschaften überhaupt fehlten.

Da bereits in vielen Ortschaften bereits eine Freiwillige Feuerwehr gegründet wurde, schrieb am 30. November 1904 das Königliche Bezirksamt Donauwörth an die Gemeinde Zusum - Rettingen mit dem Betreff: Förderung des Feuerwehrlöschwesens

„Es ist an der Zeit der Gründung einer freiwilligen Feuerwehr in dortiger Gemeinde näherzutreten, dies umso mehr als nach Beschluss des Bürgerischen Landesfeuerwehrausschusses vom 12.Oktober 1897: Zeitung für Feuerlöschwesen Nr. 20 Seite 155 bei diesen Gründungen in kleinen Gemeinden und unter besonderen Verhältnissen auch unter die früher bestimmte Mindestmitgliederzahl von 20 Mann herabgegangen werden dürfen. Bis 15.Februar 1905 ist zu berichten was in der Sache geschehen ist.“

Ebenso teilte das Bezirksamt am 22. April 1907 nach einer Gemeindeinspektion vom 24.Dezember 1906 dem Bürgermeister von Zusum – Rettingen mit

Die am 24.Dezember vor. Jrs. Vorgenommene Besichtigung gibt Anlass zu folgenden Anordnungen:

Die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr scheint nach den gepflogenen Erhebungen nunmehr unter den Einwohnern mehr Anklang zu finden. Bei der überaus großen Nützlichkeit dieses Instituts ist mit allem Nachdruck dahin zu arbeiten, dass eine freiwillige Feuerwehr ins Leben tritt. Der Bezirksfeuerwehrvertreter Striebel in Wemding ist gerne bereit, eine Versammlung zur Besprechung der Angelegenheit beizuwohnen und ist mit demselben ins geeignete Benehmen zu treten.
In gleicher Weise ist die Anschaffung einer leistungsfähigen Feuerspritze im Auge zu behalten und zunächst ein Fond für diesen Zweck zu gründen.
Über den Vollzug gegenwärtiger Anordnungen ist bis 1. Juni ds. Jrs. Zu berichten. –gez. Eisert

Daraufhin, und auch der Tatsache geschuldet, dass die Bevölkerung, südlich der Donau gelegen und somit auch häufig von länger anhaltendem Hochwasser vom Umland abgeschnitten und auf sich allein angewiesen war, schrieb das Königliche Bezirksamt Donauwörth am 16.April 1908 an den Bürgermeister von Zusum-Rettingen:

Am Freitag, den 24.April dieses Monats nachmittags um 4Uhr wird der Bezirksfeuerwehr- Ersatzvertreter Weininger in Kaisheim und der Unterzeichnete sich in der Wirtschaft zu Rettingen einfinden, um wegen Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr das weitere einzuleiten. Die sämtlichen der Feuerpflicht unterstehenden männlichen Einwohner der Gemeinde sind zu dieser Versammlung einzuladen; auch haben sich die Mitglieder der Gemeindeverwaltung hierzu einzufinden“ – gez. Eisert-

Gründungsschreiben 1908Einladung zur Vereinsgründung 1908

 

Es trafen sich an diesem Tage alle Feuerwehrpflichtigen aus den Weilern Rettingen, Zusum sowie den dazugehörigen Schwaighöfen und gründeten hiermit die Freiwillige Feuerwehr.

Die Ausrüstung war recht einfach und beschränkte sich auf Eimer, Wasserschapfen und Feuerhaken, doch im Laufe der Jahre 1908 -1909 konnten zwei Spritzenwagen, die mit Muskelkraft bedient wurden, angeschafft werden, die bis Ende der fünfziger Jahre im Einsatz waren.

1910 erhielt die Feuerwehr Zusum-Rettingen einen Zuschuss vom Kgl. Bezirksamt in Höhe von 150M und investierte diesen in Uniformierung, Gurte und Mützen. Des Weiteren errichtete man an das damalige Gemeindehaus / Armenhaus in Rettingen Hausnummer 30 ½ ein Feuerwehrhaus.

1912 wurden neue Schläuche angeschafft, 1925 wurde eine Saug- und Druckspritze für Rettingen gekauft. Im Jahre 1925 und 1926 erhielt Zusum und Rettingen auch je eine Saug- und Druckspritze.

Der Maurer Sebastian Hurler aus Rettingen und der Maurermeister Johann Humbauer aus Auchsesheim bekamen im Sommer 1928 den Auftrag ein Feuerwehrhaus mit den Grundmaßen 10m x 6m in Zusum zu errichten.

Am 7.4.1936 wird die Feuerwehr Zusum - Rettingen aufgrund eines Runderlasses vom Preußischen Reichs und Innenminister als öffentliche Feuerwehr anerkannt.

Während des 2. Weltkrieges hatte die örtliche Feuerwehr die Aufgabe des Gasabwehrdienstes. Das heißt, sie mussten die Gefahren eines feindlichen Angriffs aus der Luft rechtzeitig erkennen, den Umfang richtig einschätzen und wirksame Gegenmaßnahmen treffen. Ebenso sind die Gasschäden schnellstmöglich zu beseitigen, die Bevölkerung zu warnen sowie Räumungsmaßnahmen durchführen und Absperren. Dazu wurden 2 Gasspürer ausgebildet, die entsprechende Voraussetzungen wie u.a. guten Geruchssinn und Sehvermögen mitbringen mussten. Ihre Ausrüstung bestand aus Gasmaske, Gashandschuhen, Gasstiefel (Gummistiefel), Spürpulver und Entgiftungsstoffen. Fachberater des Gasabwehrdienstes war der Apotheker Mack in Donauwörth.

Als die meisten Männer während des 2. Weltkrieges fort waren, musste eine Frauenwehr ausrücken.

1955 hatte der Ort Zusum eine neue Saug- und Druckspritze, 3 Saugschläuche, 12 Wasserschläuche, 2 Feuerhaken, 1 Sturmlaterne, 1 Signalhorn und 3 Strahlrohre erhalten. Rettingen erhielt ebenfalls eine neue Saug- und Druckspritze, 2 Saugschläuche, 6 Wasserschläuche, Feuerhaken, Feuerleiter, Schubkarren, Schlauchkarren mit Haspel, 2 Hauslaternen und 6 Wassereimer aus Segeltuch.

In den folgenden Jahren wurde die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr wesentlich verbessert. So hat die Gemeinde 1957 eine Motorspritze TS 8 mit VW Motor der Marke Ziegler gekauft sowie 1969 ein Tragkraftspritzenfahrzeug erworben.

Das Tragkraftspritzenfahrzeug von 1969Das Tragkraftspritzenfahrzeug von 1969

 

1. Tragkraftspritze von Ziegler mit VW MotorTragkraftspritze von Ziegler mit VW Motor

 

1958 wurde eine Vereinsfahne für das anstehende 50-jährige Vereinsjubiläum aus freiwilligen Spendengeldern finanziert, die dann im Juli 1959 fertig war. Daraufhin konnte das 50- jährige Jubiläum mit Fahnenweihe in Zusum mit allen Bürgern bei einem Gartenfest, mit strahlendem Sonnenschein gefeiert werden. Mit dabei waren als Patenverein die Freiwillige Feuerwehr Auchsesheim. Darüber hinaus nahmen alle Wehren aus allen umliegenden Gemeinden an diesem Ehrentag teil.

Fahnenabordnung 50 jähriges JubiläumFahnenabordnung 50 jähriges Jubiläum

 

Gruppenbild zum 50 jährigen JubiläumGruppenbild zum 50 jährigen Jubiläum

Seit dem Jahre 1962 legen die einzelnen Löschgruppen Leistungsprüfungen ab um im Ernstfall gerüstet zu sein. Die Vorbereitungen für diese Tests finden an regelmäßigen Übungsabenden statt und sind dringend erforderlich.

1. Leistungsprüfung

1972 gliederte die Gebietsreform, u.a. durch eine Abstimmung der Bürger den Ortsteil Zusum in die Stadt Donauwörth, Rettingen in die Gemeinde Tapfheim ein. Trotzdem blieb die freiwillige Feuerwehr Zusum - Rettingen über die neuen Gemeindegrenzen hinaus eine Einheit.

Entsprechend der allgemeinen Technisierung wurde 1980 sowohl die verschiedenen Feuerwehrsirenen in Zusum und Rettingen als auch das Feuerwehrhaus an die Funkalarmierung angeschlossen. Der Alarmierung dienten ab diesen Zeitpunkt insgesamt 3 Sirenen, die in Rettingen auf dem ehemaligen Gasthaus Mayer sowie dem Anwesen Berger und in Zusum auf dem ehemaligen Gasthaus Schröttle angebracht waren. Der Alarm wurde von der Landpolizei Donauwörth nun über Funk gegeben. Inzwischen wurde die Sirene in Rettingen durch eine elektrische ersetzt, die sich nun in der Kapellstraße im Ortskern befindet. Bestehen blieb nur noch die Sirene in Zusum auf dem ehemaligen Gasthaus Schröttle

1982 wurde die Vereinsfahne für das anstehende 75- jährige Jubiläum aus Spendengeldern restauriert. Im August 1983 wurde dann das 75- jährige Gründungsfest 2 Tage lang groß gefeiert. Der Patenverein war diesmal die Freiwillige Feuerwehr Donaumünster - Erlingshofen. Zu diesem Zeitpunkt zählte die Feuerwehr 34 aktive und 17 passive Mitglieder.

Vereinsfahne

Gruppenbild zum 75 jährigen JubiläumGruppenbild zum 75 jährigen Jubiläum

1992 wurde das zu kleine und schon in die Jahre gekommene Feuerwehrhaus in Zusum nach einigen hitzigen Diskussionen erweitert.

Bei ihrem 90- jährigen Vereinsjubiläum am 05.09.1999, ließ die FFW Zusum - Rettingen ihre neue Tragkraftspritze von Rosenbauer, Fox II einweihen.

TS Rosenbauer Fox2

Ende 1999 zählte die Feuerwehr 49 Vereinsmitglieder davon 25 aktive.

Im Jahre 2002 wurde das Feuerwehrhaus renoviert.

Anfang 2017 wurde die Feuerwehr aus Gründen mangelnder Übungs- und Einsatzbereitschaft vorübergehend inaktiv gesetzt. Aufgrund der Initiative des Bürgermeisters Karl Malz aus Tapfheim wurde eine neue Mannschaft zusammengestellt.

Im September 2017 wurde bei der Generalversammlung im Rathaus in Tapfheim die neue Führungsriege aus den 25 sich freiwillig gemeldeten gewählt. Diese besteht nun aus dem 1. Kommandanten Hurler Stefan, 2. Kommandant Bablok Timo, 1. Gerätewart Weizenbeck Siegfried, 2. Gerätewart Jenning Mathias, 1. Vorstand Frey Sebastian, 2. Vorstand Riegel Tobias, Kassier Sautter Karl-Friedrich, Schriftführer Wenninger Janina, Beisitzer Sorg-Schneeberger Carolin.

Gruppenfoto nach den Neuwahlen 2017Gruppenfoto nach den Neuwahlen 2017

Da nun das Feuerwehrhaus in Zusum schon etwas in die Jahre gekommen ist, wurde es 2019 renoviert. Dabei wurde u.a. die Elektrik wie auch der Anstrich in Eigeninitiative erneuert.

Ansicht FeuerwehrgerätehausAnsicht Feuerwehrgerätehaus

 

Ortspolizeiliche Vorschriften vom 30.April 1864

Artikel 10 Absatz 1

  1. In jedem Hause muss wenigstens ein zum Zutragen des Wassers beim Löschen einen Brandes tauglicher Eimer (Feuerkübel) vorhanden sein.
  2. Ebenso muss in jedem Hause eine Laterne vorhanden sein, die bei Bränden zu Nachtzeit mit angezündetem Lichte herauszuhängen ist.
  3. Die Nichtbefolgung der vorstehenden Anordnungen zieht die gesetzliche Strafe nach sich.

Absatz 2

  1. Alle männlichen Ortsbewohner welche über 15 Jahre zählen, insoweit sie nicht durch ganz besondere Umstände, wie z. B. hohes Alter, körperliche Gebrechen, Krankheit ec. ec. zu erscheinen gehindert sind, haben – den unter Ziff. 8 Abs. 2 erwähnten Fall ausgenommen – die Verpflichtung bei Feuersbrünsten Hilfe zu leisten in dem ihnen nach den nachfolgenden Bestimmungen zugewiesene Wirkungsweise.
  2. Um bei dieser Hilfeleistung die erforderliche Ordnung zu erzielen, sind die gedachten Verpflichteten abzuteilen:
    1. In die Rettungsmannschaft
    2. In die Spritzenmannschaft
    3. In die Mannschaft der Wasserzubinger
    4. In die Wachtmannschaft
  3. Zur Abteilung ad a gehören sämtliche Werk- und Handwerksleute und der Hirte des Orts. Die Abteilung ad b hat aus einem Fünftel der übrigen Löschmannschaft, und zwar den kräftigeren, jüngeren Männern zu bestehen. Zur Abteilung ad c kommen die weiteren drei Fünfteile der zur Hilfeleistung Verpflichteten und die Abteilung ad d bildet das weitere Fünftel der Verpflichteten, und sind hierzu die verlässigen älteren Leute zu verwenden.
    Als Kennzeichen trägt die Löschmannschaft Armbinden, jede Abteilung von anderer Farbe
  4. Die Einweisung in diese Abteilungen geschieht durch den Gemeindevorsteher unter Zuziehung der Mitglieder des Brandversicherungsausschusses
  5. Hiernach wählt jede Abteilung mit relativer Stimmenmehrheit aus ihren Mitgliedern einen Rottmeister und einen Stellvertreter desselben, welch ersterer in seiner Verhinderung der letztere, die Mannschaft zu sammeln, anzuführen und zu befehligen hat, und dessen Anordnung zu gehorchen ist.
  6. Die Wachtmannschaft muss mit wehrhaften Stöcken oder nach Umständen auch mit einer blanken Waffe versehen sein.
  7. Auch die zur Abteilung der Spritzenmannschaft gehörigen Personen haben, soweit sie nicht bei den Löschmaschinen beschäftigt sind, sich den Wasserzubringern anzureihen.
  8. Letzteren haben sich nötigenfalls auf Aufforderung des Vorstehers oder des betreffenden Rottmeisters auch die erwachsenen Frauenspersonen, soweit sie in den Häusern entbehrlich sind, anzuschließen.
    Doch hat in jeder Familie der Sicherheit wegen während der Dauer des Brandes eine erwachsene Person wenigstens zu Hause zu bleiben.
  9. Jeder männliche erwachsene Ortsbewohner ist schuldig, sich als Bote zur Anzeige des Brandes in den Nachbargemeinden gebrauchen zu lassen, und die Pferdebesitzer sind verpflichtet, auf Anforderung Feuerreiter zu stellen und die Feuerspritze zu bespannen.
  10. Brauer, Wirthe und alle Einwohner, welche zum Wasserfassen geeignete Schäffer und Fässer besitzen, haben dieselben beim Ausbruch eines Brandes ohne vorgängige Aufforderung vor die Häuser zu stellen, damit solche von der Mannschaft der Wasserzubringer (siehe oben Ziffer 2 Lit c) abgeholt und verwendet werden können.
  11. Alle Anspannbesitzer haben ihre Wägen und Zugtiere zur Wasserbeifuhr bereit zu halten und auf Aufforderung zu verwenden.
  12. Die zur Rettungsmannschaft (Ziff.2 lit. A) gehörige Wehrsleute haben ihr Handwerkszeuge und die zur Mannschaft der Wasserzubringer gehörigen Individuen – jedes einen Wassereimer mit auf die Brandstätte zu bringen, welche Eimer, soweit nötig, die Gemeinde anzuschaffen hat.
    Die Gemeinde hat auch für Verluste oder Beschädigungen an den oben ad 10 erwähnten Gefäßen zu haften.
  13. Die Nichtbefolgung der vorstehenden Anordnung sub Ziff.1, Ziff.5, am Schlusse, Ziff. 7, Ziff. 8 Abs.1, Ziff. 9-11 und Ziff. 12 Abs.1, zieht die gesetzliche Strafe nach sich
    Weiteres unterliegt dieser Strafe, wer sich ohne genügenden Grund weigert, in die Abteilung (Ziff. 2, lit. a-d) für die er bestimmt wird einzutreten.